AGB

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Transportbedingungen Blitzzz Kurier & Logistik AG

1. TRANSPORTGÜTER

Blitzzz Kurier befördert Güter und Dokumente. Beim Transport von Gefahrengut muss dieses gekennzeichnet, mit den notwendigen Begleitpapieren versehen und gemäss den Vorschriften von ADR/SDR verpackt werden. Für Fahrten ins Ausland sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie diejenigen über den Transport gefährlicher Güter der entsprechenden Länder massgebend. Die Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt dem Auftraggeber.

2. VERPACKUNG

Die zu transportierenden Güter sind durch den Auftraggeber transportsicher zu verpacken. Blitzzz Kurier schliesst jede Haftung für Schäden infolge fehlender oder unzulänglicher Verpackung aus. Die Haftung dafür liegt beim Auftraggeber.  Der Auftraggeber haftet in jedem Fall für Transportschäden, die auf eine ungenügende Verpackung zurückgeführt werden.

3. ANGABEN, DOKUMENTE

Der Absender hat dem Frachtführer folgende Angaben anzugeben:

  • Die korrekte und vollständige Lieferadresse des Empfängers inkl. Telefonnummer für die Avisierung der Sendung sowie E-Mailadresse (wenn vorhanden)
  • Den korrekten und vollständigen Ort der Ablieferung
  • Die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt
  • Die Dimension und das Bruttogewicht der Frachtstücke
  • Die Lieferkonditionen
  • Den Waren- und Versicherungswert
  • Die späteste Abhol- und Lieferzeit
  • Den Transportweg
  • Allfällige Transportvorschriften (Gefahrengut) sowie Liefervorschriften


Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit einer solchen Angabe entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zu Lasten des Absenders bzw. Auftraggebers.

Für Fahrten ins Ausland zudem:

  • Ausfuhrdokumente, Handelsrechnung 3-fach und Ursprungszeugnisse Der Auftraggeber haftet für Schäden und Verzögerungen infolge ungenügender oder ungenauer Angaben bei der Auftragserteilung und infolge unzulänglich ausgefüllter Formulare bei Fahrten ins Ausland.


4. LIEFERKONDITIONEN

Blitzzz Kurier fährt ausschliesslich zu folgenden Konditionen:

Inland

  • Frei Haus (Absender bezahlt)
  • Ab Werk (Empfänger bezahlt und hat sein Einverständnis damit ausdrücklich erklärt)


Ausland

  • Frei Haus verzollt (Absender bezahlt) für Exporte aus der Schweiz
  • Ab Werk für Importe in die Schweiz (Empfänger bezahlt und hat sein Einverständnis damit ausdrücklich erklärt)


5. TARIF

Der Tarif von Blitzzz Kurier gilt grundsätzlich pro Einzelauftrag, frei zufahrbare Haustüre. Zeitaufwand (Wartezeit oder Arbeitsaufwand Kurier) und Gewichtszuschlag werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber haftet für die Gesamtkosten. Spezialkonditionen aufgrund besonderer Vereinbarung und Preisabsprache bleiben vorbehalten.

6. RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Verrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt monatlich. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig. Allfällige Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Treibstoffzuschlag

Treibstoffzuschläge werden gemäss ASTAG-Empfehlung separat verrechnet und ausgewiesen. Der Treibstoffzuschlag basiert auf der aktuellen Dieselpreisstatistik der ASTAG, Basis CHF 1.20/Liter.

Rechnungsversand

Der Versand per E-Mail als PDF-Datei ist kostenlos. Der Rechnungsversand auf Papier per Post ist kostenpflichtig:

  • Rechnungsversand CHF 2.00/Rechnung


7. VERSICHERUNG

Für sämtliche Blitzzz Kurier anvertrauten Transportgüter besteht auf Fahrten innerhalb der Schweiz eine Frachtführerhaftpflichtversicherung (aufgrund der Bestimmungen der SpedlogSwiss). Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch maximal CHF 10'000.00 pro Ladung/Fahrt. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis eine höhere Limite vereinbart werden.  Zur Versicherung des Lagergutes gegen die Risiken Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder gegen Schäden aufgrund anderer Ereignisse ist der Lagerhalter nur verpflichtet, wenn ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag des Einlagerers unter Angabe des Versicherungswertes und des zu deckenden Risikos vorliegt. Die entsprechenden Prämien werden separat in Rechnung gestellt.

8. HAFTUNGSZEITRAUM

Blitzzz Kurier haftet für Schäden, welche vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht wurden.

9. SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Wenn innert fünf Tagen nach Ablieferung keine schriftlichen Schadenansprüche inkl. Foto hinsichtlich Beschädigung oder Fehlmengen erfolgt, werden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die beschädigte Ware muss bis zur Begutachtung des Versicherungsexperten aufbewahrt werden. Wenn der Empfänger die Sendung ohne einen Vermerk hinsichtlich erkennbarer Schäden annimmt, unterstellen wir, dass die Sendung unversehrt abgeliefert wurde. Allgemeine Vorbehalte wie «nicht kontrolliert» werden nicht akzeptiert.

Innerhalb von 30 Tagen nach der Schadensanzeige muss diese durch Vorlage aller notwendigen Unterlagen seitens Kunde/Empfänger vollständig dokumentiert sein. Blitzzz Kurier & Logistik ist nicht zur Bearbeitung irgendwelcher Schadenersatzansprüche verpflichtet, solange nicht alle Transportkosten bezahlt sind; eine Verrechnung oder Aufrechnung mit Ersatzansprüchen ist nicht möglich. Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach Auslieferung der Sendung oder nach dem Datum, an dem die Sendung hätte ausgeliefert werden sollen, Klage erhoben ist.

10. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Von der Haftung ausgeschlossen sind Verluste und Beschädigungen, die zurückzuführen sind auf:

  • Beschädigungen bei Gütern, die in Kisten, Kartons oder Behälter transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte.
  • Schäden infolge mangelnder oder ungeeigneter Verpackung. 
  • Höhere Gewalt
  • Transporte folgender Gegenstände: Gold, Silber, Schmuck, Edelsteine, Geld, Glaswaren und Schecks
  • Elektronische oder magnetische Beschädigungen, Löschungen oder andere Schäden an Magnetplatten, elektronischen oder fotografischen Trägermaterialien in irgendwelcher Form.
  • Mittelbare Schäden
  • Glas


Ebenfalls übernimmt Blitzzz Kurier & Logistik keine Haftung für Schäden an firmenfremden Geräten und Fahrzeugen, falls diese in Absprache mit Ihnen zum Einsatz kommen.

11. ÜBERSCHREITUNG DER LIEFERFRIST

Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn die Haftung dafür ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber vereinbart wurde. Die Haftung für weitere mittelbare Schäden muss ebenfalls schriftlich vereinbart werden. Ist die Haftung für Verspätungsschäden schriftlich vereinbart worden, haftet der Frachtführer höchstens bis zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes.

12. STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN

Blitzzz Kurier behält sich vor Fehlfahrten/Leerfahrten zum ganzen Tarif zu verrechnen. Alle zusätzliche Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage des Auftraggebers verrechnet. Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch.

13. VERRECHNUNGSVERBOT

Die Verrechnung eines Schadens mit dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen.

14. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Der Auftraggeber anerkennt durch die Auftragserteilung die Transportbedingungen der Blitzzz Kurier & Logistik AG.

15. VERPFLICHTUNG DES KUNDEN

Mit der Unterschrift beim Erhalt der Sendung anerkennt der Kunde, dass im gegebenen Fall die entsprechende Fahrt seiner Rechnung belastet wird. Die Unterschrift gilt auch als Empfangsbestätigung der Lieferung.

16. GERICHTSSTAND

Bei Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bern.

Änderungen der Geschäftsbedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten die allgemeinen Frachtführer-Haftungsbestimmungen. Bitte beachten Sie dazu das separate Beiblatt.

Stand: Oktober 2017

2. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - STÜCKGUTSERVICE

Transportbedingungen Blitzzz Kurier & Logistik AG

1. STÜCKGUTSERVICE

Blitzzz Kurier stellt Sendungen flächendeckend in der ganzen Schweiz in der Regel innert 24 Stunden (Rand­ u. Bergregionen innert 48 Stunden) zu. Die Standartleistung Haus­-zu-­Haus­-Service beinhaltet die Abholung, Beförderung, Laufüberwachung und die Auslieferung an den Empfänger.

2. TRANSPORTGÜTER

Blitzzz Kurier transportiert grundsätzlich Waren jeder Grösse und jeder Art, solange die Güter in gedeckte Camions verladen werden können. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die Güter frachttüchtig und transportgerecht verpackt werden, so dass sie gegen allfällige Beschädigungen ausreichend geschützt sind und andere Güter nicht beschädigen. Folgende Sendungen erfordern eine besondere Vereinbarung und müssen bei der Auftragserteilung speziell erwähnt werden:

  • Einzelstücke, die ein max. Bruttogewicht von 500 kg überschreiten
  • Stücklängen, die mehr als 3 m betragen
  • Leicht verderbliche Güter und Wertsendungen


3. TRANSPORTAUFTRAG/-ANGABEN

Zur Beförderung benötigen wir die Abholadresse, Anzahl der Packstücke, Bruttogewicht und Abmessungen sowie die Lieferadresse. Die Packstücke sind mit der Absender­ und Empfängeradresse zu versehen, Gefahrgüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu deklarieren. Für die Transportabwicklung sind die folgenden Mindestangaben schriftlich erforderlich und müssen ebenfalls auf dem Lieferschein im Doppel aufgeführt sein:

  • die korrekte und vollständige Adresse des Empfängers
  • den korrekten und vollständigen Ort der Ablieferung
  • die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt
  • die Dimension und das Bruttogewicht der Frachtstücke
  • die Lieferkonditionen
  • der Waren- und Versicherungswert
  • die späteste Abhol- und Lieferzeit
  • den Transportweg
  • allfällige Transportvorschriften (Gefahrengut) sowie Liefervorschriften


Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit einer solchen Angabe entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zu Lasten des Absenders.

Für Fahrten ins Ausland zudem:

  • Ausfuhrdokumente, Handelsrechnung 3-fach und Ursprungszeugnisse Der Auftraggeber haftet für Schäden und Verzögerungen infolge ungenügender oder ungenauer Angaben bei der Auftragserteilung und infolge unzulänglich ausgefüllter Formulare bei Fahrten ins Ausland.
  • Absender­/Empfängeradresse
  • Warenart, Stückzahl, Verpackung
  • Bruttogewicht und Abmessungen
  • Besondere Liefervorschriften
  • (Termine, Inkasso, Öffnungszeiten etc.)


4. PREISBERECHNUNG

Massgebend für die Frachkostenermittlung sind die Transportdistanz (Absender­Empfänger) und das frachtpflichtige Gewicht: Es gilt das Bruttogewicht (inkl. Paletten/Verpackung). Übersteigt das Volumengewicht jedoch das Bruttogewicht, gilt das Volumengewicht als frachtpflichtiges Gewicht.

Volumen

Stapelbare Volumengüter: pro m3 mind. 250 kg Taxgewicht Übrige Volumengüter: pro m3 mind. 500 kg Taxgewicht Lademeter (LM) pro LM mind. 1000 kg Taxgewicht

Palettierung (SBB-/EUR-Paletten, Rahmen, Deckel)

Paletten (max. Grundfläche 1.2 × 0.8 m/ ohne Überhang) bis max. 60 cm Gesamthöhe: mind. 125 kg Taxgewicht bis max. 100 cm Gesamthöhe: mind. 250 kg Taxgewicht ab 101 cm Gesamthöhe: mind. 400 kg Taxgewicht

Leere Packmittel (Leergebinde)

Nach Möglichkeit wird das Leergut Zug um Zug mit einer Anlieferung/Abholung ausgetauscht. Im allgemeinen Tauschgeräteverkehr dürfen nur intakte Norm­Tauschgeräte (EURO/SBB) verwendet werden. Der Austausch der Gebinde ist nur gewährleistet, sofern der Frachtführer die Tauschmittel vom Empfänger der Ware zurück oder vergütet erhält.

Tarifzuschläge Güter ab 3 m Länge

Der Längenzuschlag beträgt 25% auf den Frachtbetrag (maximal CHF 60.– pro Sendung)

5. LADEHILFSMITTEL

Allgemein

Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO/SBB ­Paletten gemäss EPAL­-Norm oder gleichwertige Ladehilfsmittel).

Rücktransport Ladehilfsmittel

Die leeren Normtauschgeräte werden zu den folgenden Ansätzen transportiert:

  • EUR­ Palette: CHF 2.– pro Stück
  • Rahmen: CHF 6.– pro Stück
  • Deckel: CHF 1.– pro Stück
  • Mindestens CHF 20.– pro Auftrag


Leere Gitterboxen

  • 1–3 Stück: CHF 30.– pro Stück
  • 4–5 Stück: CHF 24.– pro Stück
  • 6 und mehr: CHF 20.– pro Stück


Tauschgeräte (Zug um Zug)

Der Auftraggeber muss auf dem Abholauftrag und Lieferschein gut ersichtlich vermerken, wenn Ladehilfsmittel (nur EPAL­Normgeräte wie EUR­Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden müssen. Falls die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug­um­Zug getauscht werden können, erstellen unsere Fahrer einen Palettenschein, der das nicht getauschte Leergut ausweist. Der Transporteur ist berechtigt die Tauschgeräte-Guthaben gemäss den ASTAG/AGB beim Auftraggeber einzufordern. Zustellung oder Abholung von Leergut wird verrechnet.

Dienstleistungsgebühr

a. Beim Auftrag mit Zug­-um-­Zug­-Tausch wird eine Dienstleistungsgebühr auf der Nettofracht er hoben und auf der Transportabrechnung ausgewiesen:

  • 2% für tauschfähige Paletten gemäss EPAL
  • 4% bei Einsatz von Rahmen und Deckel sowie Paletten im grenzüberschreitenden Verkehr
  • 4% wenn weisse Tauschgeräte angeliefert werden müssen


b. Anstelle eines Prozentzuschlages kann ein fixer Kostensatz

  • pro Ladehilfsmittel - Typ vereinbart werden. 
  • pro Umlauf: 
    • CHF 1.– pro Palette
    • CHF 2.– pro Rahmen
    • CHF 1.– pro Deckel
    •  

Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei weissen Tauschgeräten wird die doppelte Gebühr verrechnet.

6. RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Verrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt monatlich. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig. Allfällige Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Treibstoffzuschlag

Treibstoffzuschläge werden gemäss ASTAG-Empfehlung separat verrechnet und ausgewiesen. Der Treibstoffzuschlag basiert auf der aktuellen Dieselpreisstatistik der ASTAG, Basis CHF 1.20/Liter.

Rechnungsversand

Der Versand per E-Mail als PDF-Datei ist kostenlos.  Beim Rechnungsversand auf Papier per Post ist kostenpflichtig:

  • Rechnungsversand CHF 2.00/Rechnung


7. ZUSATZLEISTUNGEN

Zuschlag für Verbringen der Ware in ein Stockwerk, einen Keller usw.: + CHF 20.– pro 100 kg (min. CHF 20.– pro Sendung)

Terminlieferungen

Zeitliche Einschränkungen bei der Auslieferung/Abholung müssen mit der Disposition von Blitzzz Kurier vorgängig abgesprochen werden. Sie werden wie folgt verrechnet:

  • Liefertermine bis 08.00 Uhr: Zuschlag CHF 120.–
  • Liefertermine bis 10.00 Uhr: Zuschlag CHF 90.–
  • Liefertermine bis 12.00 Uhr: Zuschlag CHF 70.–
  • Liefertermine mit definierten Zeitfenster zw. 12.00 – 17.00 Uhr: CHF 60.–
  • Abholung/Auslieferung auf die Stunde genau: Zuschlag CHF 90.–
  • Abholung nach 16.30 Uhr: Nach Vereinbarung


Nachnahme­lieferungen/Inkasso

Provisionen für Nachnahmelieferungen: 2% des Nachnahme­betrags, min. CHF 40.– pro Sendung. Der Inkassoauftrag umfasst folgende Punkte:

  • schriftliche Erteilung durch den Auftraggeber
  • gut ersichtlicher, eindeutiger Vermerk auf dem Lieferschein.
  • pro Empfänger nur ein Inkasso Totalbetrag und in CHF ausgewiesen.
  • Bar­ oder Verrechnungschecks werden nicht akzeptiert.


Avisierungen

Avisierungen (Telefon, Telefax, Post, E-­Mail) werden mit CHF 5.– pro Avis verrechnet, sofern vom Auftraggeber verlangt. Bei Zustellungen an Privathaushalt erfolgt die Avisierung automatisch gegen Verrechnung.

Messen

Die Zusatzaufwände werden nach Aufwand und/oder gemäss dem örtlichen Messetarif verrechnet.

Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal

Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal wird pro Stunde/Mann mit CHF 60.– verrechnet.

Verpackungsmaterial

Das Entsorgen von Verpackungsmaterial wird nach Aufwand verrechnet.

Leerfahrten/Zweitzustellung/Wartezeiten

Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher Angaben werden verrechnet. Kann eine Sendung, aus Gründen für Blitzzz Kurier nicht verantwortlich ist, bei der ersten Zustellung nicht ausgeliefert werden, wird jede weitere Zustellung verrechnet. Wird die Auf­ bzw. Abladezeit überschritten, wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten von CHF 100.– pro Stunde verrechnet. (Auf­ und Abladezeit sind in den Frachtkosten mit max. 5 Minuten pro 1000 kg kalkuliert).

Stornierung von Aufträgen

Blitzzz Kurier behält sich vor, annullierte Aufträge vor der Abholung zum halben oder nach der Abholung zum ganzen Tarif zu verrechnen. Alle zusätzliche Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage des Auftraggebers verrechnet. Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch.

Gebühren

Gebühren und sonstige Auslagen wie Anschlussfrachten für Bergbahnen und Sonderbewilligungen werden dem Auftraggeber weiterbelastet.

Verkehrsbehinderung

Bei behördlichen angeordneten Umleitungen sowie bei gebührenpflichtigen Strassenabschnitten (bspw. bei Tunnels) werden die entsprechenden Mehrkosten verrechnet.

Versicherung

Unsere Frachtführerhaftung ist mit maximal CHF 15.– pro kg brutto des beschädigten Transportgutes beschränkt. Eine Zusatzversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden. Diese beträgt 0,3% des Warenwertes, jedoch mindestens CHF 35.– pro Sendung.

Änderungen der Geschäftsbedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Weiteren gelten die allgemeinen Frachtführer-Haftungsbestimmungen SpedlogSwiss.

Stand: Dezember 2023

Gratis Kundenhotline 0848 888 333