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AGB

Transportbedingungen Eco’plus AG - Blitzzz Kurier

 
 
1. Transportgüter
Blitzzz Kurier befördert sämtliche Güter und Dokumente. Gefahrengut und Valoren müssen gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren versehen werden. Gefahrengut muss zusätzlich gemäss den Vorschriften von ADR/SDR verpackt werden. Für Fahrten ins Ausland sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie diejenigen über den Transport gefährlicher Güter der entsprechenden Länder massgebend. Die Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt dem Auftraggeber.
 
2. Verpackung
Blitzzz Kurier transportiert auch unverpackte Güter, schliesst jedoch jede Haftung für Schäden infolge fehlender oder unzulänglicher Verpackung aus. Die Haftung dafür liegt beim Auftraggeber. Wenn innert acht Tagen nach Ablieferung kein schriftlicher Vorbehalt hinsichtlich Beschädigung oder Fehlmengen erfolgt, werden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Allgemeine Vorbehalte wie «nicht kontrolliert» oder «unter Vorbehalt» werden nicht akzeptiert. Der Auftraggeber haftet in jedem Fall für Transportschäden, die auf eine ungenügende Verpackung zurückgeführt wird.
 
3. Verrechnungsverbot
Die Verrechnung eines Schadens mit dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen.
 
4. Angaben, Dokumente
Der Absender hat dem Frachtführer die korrekte und vollständige Adresse des Empfängers und den korrekten und vollständigen Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, die Dimension und das Gewicht der Frachtstücke, die Lieferkonditionen, der Waren- und Versicherungswert, die späteste Abhol- und Lieferzeit und den Transportweg, allfällige Transportvorschriften (Gefahrengut) sowie bei wertvollen Gegenständen auch deren Wert genau zu bezeichnen.

Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit einer solchen Angabe entstehenden Nachteile fallen zu Lasten des Absenders.

Für Fahrten ins Ausland zudem:
- Ausfuhrdokumente, Handelsrechnung 3-fach und Ursprungszeugnisse
Der Auftraggeber haftet für Schäden und Verzögerungen infolge ungenügender oder ungenauer Angaben bei der Auftragserteilung und infolge unzulänglich ausgefüllter Formulare bei Fahrten ins Ausland.
 
5. Lieferkonditionen
Blitzzz Kurier fährt ausschliesslich zu folgenden Konditionen:
Inland
- Frei Haus (Absender bezahlt)
- Ab Werk (Empfänger bezahlt und hat sein Einverständnis damit ausdrücklich erklärt)
Ausland
- Frei Haus verzollt (Absender bezahlt) für Exporte aus der Schweiz
- Ab Werk für Importe in die Schweiz (Empfänger bezahlt und hat sein Einverständnis damit ausdrücklich erklärt)
 
6. Tarif
Der Tarif von Blitzzz Kurier gilt grundsätzlich pro Einzelauftrag, frei zufahrbare Haustüre. Zeitaufwand (Wartezeit oder Arbeitsaufwand Kurier) und Gewichtszuschlag werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber haftet für die Gesamtkosten. Spezialkonditionen aufgrund besonderer Vereinbarung und Preisabsprache bleiben vorbehalten.
 
7. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Treibstoffzuschläge werden gemäss ASTAG-Empfehlung separat verrechnet und ausgewiesen.
 
8. Versicherung
Für sämtliche Blitzzz Kurier anvertrauten Transportgüter besteht auf Fahrten innerhalb der Schweiz eine Frachtführerhaftpflichtversicherung (aufgrund der Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Frachtvertrag). Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch maximal CHF 10'000.00 pro Ladung/Fahrt. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis eine höhere Limite vereinbart werden.

9. Besondere Bestimmungen
Der Auftraggeber anerkennt durch die Auftragserteilung die Transportbedingungen von Blitzzz Kurier. 
 
10. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bern.
 
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Stand: 2011